| Aktuelle Themen rund um Investment |
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>> Die Gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus |
Sicherheit im Alter - das wünscht sich jeder. Der Staat alleine kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern in die gesetzliche Rente stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Eine problematische Entwicklung, die schon heute zum Handeln zwingt. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen werden in den kommenden Jahren weiter gesenkt werden müssen, damit sie auch in Zukunft finanzierbar bleiben.
Im Gegenzug wird die staaliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge weiter ausgebaut. Für den Einzelnen bedeutet das mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Möglichkeiten, die Vorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.
Mehr Sicherheit durch private Vorsorge
Anders als die gesetzlichen Rentenkassen zahlen private Rentenversicherer im Schnitt mindestens die eingezahlten Beiträge als Renten wieder aus, plus garantierter Verzinsung und Förderung durch staatliche Zulagen und Steuervorteile. Die privaten Rentenversicherer bieten für Jeden die passgenaue Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Ihre Produkte ermöglichen eine gute Rendite und eine optimale Nutzung der Förderangebote. Sicherheit und Verlässlichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Die RiekerConsulting hilft Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihrer zusätzlichen Privatrente
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>> Vorsicht Abgeltungssteuer! Sichern Sie rechtzeitig Ihr Vermögen! |
Die Einführung einer pauschalen Abgabe auf Kapitalerträge führt zu immensen Renditeeinbußen. Auch wenn bis zur Gesetzesänderung noch ein paar Monate Zeit bleiben empfehlen wir sich schon jetzt mit der Thematik zu beschäftigen insbesondere:
- wenn Sie ohnehin einmal Ihr Depot überprüfen lassen wollten

- wenn Sie über ein umfangreiches Kapitalvermögen verfügen

- wenn bei Ihnen ab dem Jahre 2009 Kapitalversicherungen, Zertifikate,
Bausparverträge, Festgelder, Bundesschatzpapiere etc. fällig werden

- wenn man sich mit dem Gedanken trägt Vermögensmassen
innerhalb der Familie bereits zu Lebzeiten auf die Abkömmlinge
zu übertragen

- wenn Sie Immobilien veräußern möchten

- wenn Sie in nächster Zeit größere Investitionen (Erwerb oder
Renovierung einer Immobilie, Kauf eines PKW planen u.a.) und den
günstigsten Zeitpunkt hierfür noch suchen
Was ist die Abgeltungssteuer ?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers ist, erhoben. Damit wird die Besteuerung der Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt
Was soll die Zielstellung sein?

Im Bereich des privaten Kapitalvermögens wird es vor allem darauf ankommen, steuerschädliche Zuflüsse im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei zukünftigen Geldanlagen zu vermeiden.
Wann kommt die Abgeltungssteuer?

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits im Mai dieses Jahres seine Zustimmung zum Bundeskabinettsbeschluss vom 14.März erteilt hatte, hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 6.7.2007 im Zuge der sog. Unternehmenssteuerreform die Abgeltungssteuer beschlossen. Somit bedarf es nur noch der Ausfertigung dieses Gesetzes, dass dann wie geplant zum 1.1.2009 in Kraft treten kann.
Wie wird die Abgeltungssteuer bezahlt ?

Sie wird jeweils von den Banken, die ein entsprechendes Depot führen, anonym an das Finanzamt überwiesen. Somit entfallen umfangreiche und komplizierte Erträgnisaufstellungen.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer für den Kapitalanleger?

- Einführung einer Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinnen aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten i.H.v. 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

- Altfall-Regelung: Zinsen und Dividenden, die bis zum 31. Dezember 2008 zufließen, bzw. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die vor dem 1.Januar 2009 erworben wurden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer; aber Einschränkung des Bestandsschutzes bei Zertifikaten : Die steuerfreie Veräußerung von Zertifikaten durch Privatanleger ist nur noch bis zum 30. Juni 2009 möglich, sofern die Wertpapiere nicht vor dem 15. März 2007 angeschafft wurden.

- Verschmelzung des bisherigen Werbungskosten-Pauschbetrags von 51/102 Euro
mit dem Sparerfreibetrag von 750/1.500 Euro zum Sparerpauschbetrag von 801/1.602 Euro

- Darüber hinausgehende Werbungskosten sind nicht absetzbar.

- Wegfall der einjährigen "Spekulationsfrist" bei Veräußerungsgewinnen(bei Grundstücken bleibt es der bisherigen Regelung)

- Beschränkung des Verlustabzugs von Aktienverkäufen auf Gewinne aus solchen Geschäften(wie auch die zurzeit geltende Rechtslage, als Nachbesserung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf)

- Der Steuerabzug wird automatisch von der deutschen Zahlstelle vorgenommen und direkt an die Finanzbehörden abgeführt

- Einführung eines Veranlagungswalrechts für Anleger, deren Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, um Kapitaleinkünfte zum Individuellen Steuersatz zu versteuern.

- Bei Lebensversicherungen ist zu differenzieren: Bei ab dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen ist im Erlebensfall oder bei Rückkauf ein Teil der Versicherungsleistung als Kapitalertrag steuerpflichtig. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wird die Versicherungsleistung vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt oder ist die Vertragslaufzeit kürzer als zwölf Jahre, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge steuerpflichtig. Bei der Auszahlung behält das Versicherungsunternehmen ab 2009 die Abgeltungssteuer von 25 % vom Unterschiedbeitrag ein. In diesem Fall ist die Einkommensteuer abgegolten und die Lebensversicherung taucht in der Steuererklärung nicht mehr auf. Wird die Versicherungsleistung dagegen erst nach dem 60. Lebensjahr und nach einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt, ist der Unterschiedsbetrag
nur zur Hälfte steuerpflichtig. In diesem Fall behält das Versicherungsunternehmen die Kapitalertragssteuer von 25 % generell vom vollen Unterschiedbeitrag ein. Steuerzahler sind dann verpflichtet den halben Ertrag in ihrer Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Auf die Steuerschuld wird die zu hoch einbehaltene Kapitalertragssteuer dann angerechnet(Quelle: Steuersparbrief Juli/August 2007 steuerrat24.de) Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die dagegen bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden bleiben unabhängig von der Einführung der Abgeltungssteuer weiterhin bei der Auszahlung steuerfrei. Hierfür muss jedoch die Versicherung mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren gehabt haben, fünf Jahre eingezahlt worden sein und der hinterlegte Todesfallschutz muss 60 % der Beitragssumme betragen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die RiekerConsulting ist als Finanzdienstleistungsunternehmen in der Lage Ihnen Lösungen auszuarbeiten welche Sie vor der Abgeltungssteuer schützen.
Wenn Sie umfänglich zur Thematik informiert werden möchten und auch eine Lösung für Ihre individuelle Situation suchen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wir stehen Ihnen bereits jetzt gerne zu dieser Thematik zur Verfügung.
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>> Dread Disease - Schwere Krankheiten Versicherung |
Was ist eine Dread Disease Versicherung?
Dread Disease Versicherungen sind schwer im kommen, da diese Versicherung eine Alternative bzw. eine Ergänzung zur BU darstellen. Dread Disease bedeutet Schwere Krankheiten und wird sofort nach der Diagnose als Einmalzahlung ausgezahlt. So hat der Betroffene für die nötigen Behandlungen das vereinbarte Geld zur Verfügung.
Warum Sie eine Dread Disease Versicherung abschließen sollten?
Immer häufiger erleiden gerade junge Menschen z.B. einen Schlaganfall oder einem Krebsleiden. Zum Glück sind die Chancen, das Krebsleiden zu überleben, dank der medizinischen Entwicklung gestiegen. Aber eben wegen dieser Kostenentwicklung und gerade auch wegen der brisanten Lage der Krankenkassen rückt eine Absicherung bei vielen Menschen immer mehr in den Vordergrund. Die Versicherer bieten mittlerweile bis zu 36 Schwere Krankheiten zur Absicherung an und ist eine der abgesicherten Krankheiten, je nach Tarifabschluss, diagnostiziert, kommt es zur sofortigen Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme und das ohne jegliche Diskussion.
Im Gegensatz zur BU-Versicherung braucht kein Versicherungsnehmer unzählige Atteste vorlegen, um dann einen monatliche Rente zu kassieren. Die Zahlungsmodalitäten sind bei einer Dread Disease geklärt. Sobald die Diagnose durch einen Arzt gestellt wurde, wird die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme veranlasst.
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| Anbieter einer Dread Disease |
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Canada Life bietet in der Dread Diseas Versicherung eine Absicherung von bis zu 36 Krankheiten und zahlt sofort bei Feststellung. Kinder sind hier bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.

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Skandia bietet zwei verschiedene Tarife in der Dread Diseas an. Zum einen eine kostengünstige Basisabsicherung und dann die Komfortabsicherung, in der 32 Krankheiten versichert sind. Auch hier sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.

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